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Das Inkassoverfahren und die Aufgaben des Gerichtsvollziehers in den Niederlanden
Sie haben eine offene Forderung und Ihr Schuldner befindet sich in den Niederlanden? In diesem Fall können Sie Ihre offene Forderung sofort an uns übertragen. Das Inkassoverfahren und die Aufgaben der Gerichtsvollzieher weichen von der Vorgehensweise in Deutschland ab. Der Gerichtsvollzieher hat in den Niederlanden nämlich viel mehr Handlungsspielraum .
Gerichtsvollzieher in den Niederlanden sind Juristen mit einer vierjährigen Fachhochschulausbildung, die nach Vereidigung vom Gericht als öffentliche Beamte einerseits und selbständige Unternehmer anderseits fungieren. Daher bieten wir Ihnen auch alle Dienstleistungen eines Inkassobüros an.
Sollten die Inkassotätigkeiten nicht das gewünschte Resultat ergeben, dann wird nicht nur die Vorladung vom Gerichtsvollzieher zugestellt, sondern kann er auch als Ihr Prozessbevollmächtigter auftreten. Nach dem Empfang des Urteil kann der Gerichtsvollzieher auch das Urteil für Sie vollstrecken (Lohnpfändung, Bankpfändung, Inventarpfändung, usw.).
Ihr Vorteil ist, dass Sie schon vor Beginn einer gerichtlichen Prozedur die Forderung aus Händen geben. Wenn keine Zahlungsvereinbarung getroffen mit dem Schuldner getroffen werden kann, dann bleibt Ihr Vorgang jedoch in den vertrauten Händen. Das spart Zeit und natürlich auch Geld!
In welchen Fällen können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen?
- In allen Inkassoangelegenheiten, kein minimaler Forderungsbetrag
- In allen gerichtlichen Verfahren bis zu € 25.000 beim Amtsgericht
- In allen Miet- und Arbeitsangelegenheiten, kein minimaler Forderungsbetrag
Das es einfacher ist als Sie denken, davon überzeugen wir Sie gerne. Oft wird angenommen, dass es zu schwierig und viel zu teuer ist. Aber wir überzeugen Sie gerne vom Gegenteil. Wenn alle deutschen Unternehmer wüssten, wie einfach es ist eine Forderung in den Niederlanden einzubringen, dann würde niemand seine Forderungen so oft und einfach abschreiben.
Wir haben jahrelange Erfahrung, sprechen Deutsch und beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Sie!